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Geschichte


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Willkommen auf der Seite des Studienbüros Geschichte!

Das Studienbüro ist umgezogen! 

Sie finden das Studienbüro ab sofort in der Geschichtsvilla (Gebäude 18, Schlossstraße 8) in Raum E06.

Alle Neuigkeiten und wichtigen Ankündigungen des Historischen Seminars finden Sie auf der Startseite unserer Homepage.

Auf diesen Seiten bietet Ihnen das Studienbüro Geschichte nützliche Infos für Ihr Studium des Faches. Bei allen diesbezüglichen Fragen beachten Sie unsere FAQ oder kontaktieren Sie uns gerne.

Flyer des Faches Geschichte

Neue Promotions- und Praktikumsordnung

Zum 01. März 2024 tritt die neue Promotionsordnung des FB1 in Kraft. Bitte beachten Sie besonders die Übergangsbestimmungen (§24) für all diejenigen, die ihre Promotion vor diesem Datum aufgenommen haben. Zur Ordnung

Rückwirkend zum 01. Oktober 2023 tritt die neue Ordnung für Praktika in der Lehrkräftebildung in Kraft. Bitte beachten Sie auch hier die Übergangsbestimmungen (§73). Zur Ordnung

Interepochales Modul

Hier finden Sie eine Übersicht mit den Kombinationsmöglichkeiten für das Interepochale Modul des Master Geschichte im SS 2024. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne das Studienbüro.

Außerschulisch-fachbezogenes Praktikum

Der Leitfaden für das außerschulisch-fachbezogene Praktikum, das Studierende im 2-Fächer-Bachelor absolvieren müssen, wenn Sie keinen Lehrermaster anstreben (= Profil 2 und 3), wurde aktualisiert. Beachten Sie insbesondere die Konkretisierung zum Vorgehen bei der Bestätigung des Praktikumsplatzes vor Antritt des Praktikums!

Laut Studienordnung (fachspezifischer Teil Geschichte §5) erwerben Sie max. sieben Leistungspunkte für ein Praktikum im Umfang von 210 Stunden. Dazu gehören die Arbeit während des Praktikums sowie der abschließende Praktikumsbericht. Für die Anrechnung ist folgender 3-Schritt: zu beachten:

1. Nachdem Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, müssen Sie sich diesen vor Antritt des Praktikums formlos von der Praktikumsstelle bestätigen lassen.

2. Ebenfalls vor Antritt des Praktikums müssen Sie sich die Eignung des Praktikums schriftlich von dem/der Praktikumsbeauftragten (derzeit Prof. Dr. Rass) genehmigen lassen

3. Die Bestätigung des absolvierten Praktikums erfolgt auf dem offiziellen Formular (Praktikumsbescheinigung), das die Praktikumsstelle und der/die Praktikumsbeauftragte des Faches unterzeichnen müssen. 

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Neue Stud.IP-Gruppe für Praktikumsberichte und -bescheinigungen

Die Praktikumsberichte und -bescheinigungen des Fachpraktikums laden Sie bitte ab sofort in den Dateiordner der Stud.IP-Veranstaltung "Fachpraktikum Geschichte - Berichte und Bescheinigungen". Achten Sie darauf, dass Sie nur PDF-Dateien zur Verfügung stellen, die einen eindeutigen Titel (Name, Vorname, Matrikelnr.) aufweisen. Alle Dokumente werden vertraulich behandelt und sind nur für das Studienbüro und den Praktikumsbeauftragten einsehbar.

Viele Aufgaben im Studium verlangen Ihnen hohe Selbstorganisationsfähigkeiten ab. Mit den Mikromodulen des virtUOS ("MiMos": kurze Online-Selbstlerneinheiten in Stud.IP) erhalten Sie Unterstützung darin, Ihre selbstorganisatorischen Skills zu verbessern. 

Direkt zu den MiMos zu den Themen "Zeitmanagement im Studium", "Prokrastination" oder "Akademische Schreibprozesse starten" 

Neues in Praktika und Ausschreibungen

Sie suchen einen Praktikumsplatz oder einen Nebenjob mit historischem Bezug? In unserer Stellenbörse finden Sie aktuelle Angebote von Museen, Archiven und anderen kulturellen Einrichtungen in Osnabrück und Osnabrücker Umland.

Ab ins Ausland!

Sie überlegen, ein Praktikum mit historischem Bezug im Ausland oder ein Auslandssemester im Fach Geschichte zu absolvieren? Auch im Sommersemester bietet das International Office wieder Informationsveranstaltungen an. Zu den Terminen 

Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen (Erasmus & Co.)

Die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, erfolgt auf Grundlage eines Learning Agreement, das im Vorfeld abgestimmt worden ist. Mehr

Antrag an den Prüfungsausschuss zur Anerkennung von Prüfungsleistungen

Die Anerkennung und Einstufung von Prüfungsleistungen obliegt dem Prüfungsausschuss Geschichte. Nähere Informationen dazu, wie Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, finden Sie hier.

Für allgemeine Informationen des Mehrfächerprüfungsamtes zu Anerkennungsfragen klicken Sie hier.

Zum Umgang mit Plagiaten in Hausarbeiten und BA-/MA-Arbeiten

Selbst bei nur geringem Umfang eines Plagiates ist die Leistung als „nicht ausreichend“ im Sinne der APO (§ 16 Abs. 2 Satz 1 APO) zu bewerten. Das schließt die Wiederholung nicht aus und stellt damit den:die Plagiateur:in leider anderen Studierenden gleich, die aus sachlich-inhaltlichen Gründen die Note „nicht ausreichend“ erhalten haben.

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