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Geschichte


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Prüfungsausschuss Geschichte

Der Prüfungsausschuss tagt ca. 1x im Monat.

Nächste Sitzung:
Mi., 24. April 2024

Anträge und Unterlagen für die nächste Sitzung im April sind einzureichen bis:
Mittwoch, 10.04.2024

an pruefungsausschuss-geschichte@uni-osnabrueck.de 

Der Prüfungsausschuss Geschichte ist im Rahmen einer Reform des Fachbereichs 01 eingerichtet worden und hat im April 2020 seine Arbeit aufgenommen. Als Gremium löst er für das Fach Geschichte den Bachelor-Prüfungsausschuss sowie den Master-Prüfungsausschuss ab. 

Rückfragen richten Sie bitte an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Geschichte. Seit dem 12. Mai 2021 führt den Vorsitz Frau Prof.in Dr. Siegrid Westphal. Die weiteren Mitglieder des Ausschusses werden hier aufgelistet.

Bitte wenden Sie sich zur Vorbereitung eines Antrages zunächst an das Studienbüro Geschichte.

Allgemeine Informationen zum Vorgehen bei Anerkennungs- und Einstufungsangelegenheiten finden Sie hier.

Anträge

Anträge an den Prüfungsausschuss legen Sie bitte bis zwei Wochen vor dem nächsten annoncierten Sitzungstermin schriftlich vor. Senden Sie dazu die nachfolgend genannten Unterlagen zusammengefügt in einem pdf-Dokument an pruefungsausschuss-geschichte@uni-osnabrueck.de

Anerkennung von Studien- oder Prüfungsleistungen der UOS und anderer deutscher Universitäten

Zur Vorbereitung einer Anerkennungsangelegenheit sind folgende Unterlagen an den Prüfungsausschuss zu übersenden:

  • ein formloser Antrag* (s.u.)
  • ein vollständig ausgefülltes und ggf. mit den Fachvertreter:innen abgestimmtes Anerkennungsformular. WICHTIGER HINWEIS: Die Linie "Unterschrift" unten rechts auf dem Anerkennungsformular muss frei bleiben. Auf dieser unterschreibt der*die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, wenn der Antrag genehmigt wurde. 
  • die Transkripte bzw. Zeugnisse oder Leistungsnachweise, mit denen die anzuerkennende Leistung dokumentiert wird
  • die Modulbeschreibungen, falls Prüfungsleistungen anerkannt werden sollen, die an anderen Universitäten erbracht wurden

Anerkennung von Studienleistung im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes

Bitte beachten Sie, dass dem Erbringen von Studienleistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ein Learning Agreement zugrunde liegen muss. Im Fach Geschichte ist dieses Learning Agreement vor Beginn des Auslandsaufenthalts mit den Fachvertreter:innen abzustimmen und wird dann im Prüfungsausschuss beschlossen.

Zur Vorbereitung eines Learning Agreement sollten Studierende folgende Unterlagen an den Prüfungsausschuss übersenden:

  • ein formloser Antrag* (s.u.)
  • ein vollständig ausgefülltes und mit den Fachvertreter:innen abgestimmtes Formular
  • eine ergänzende Erklärung zum Learning Agreement für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Geschichte im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes, mit Hilfe derer versichert wird, dass keine Doppelverbuchung der Leistungen erfolgt (Formular)
  • ggf. für die Bearbeitung des Anliegens notwendige Unterlagen (z.B. Veranstaltungsbeschreibung o.ä.)

 

*Erläuterung: 

Ein formloser Antrag ist ein selbst aufgesetztes Schreiben mit Briefkopf (Anschrift, Ort, Datum, Adressat), Betreff, Anrede, Formulierung, was genau Sie beantragen, Beschreibung Ihres Anliegens inklusive Begründung desselben, Grußformel, Unterschrift, Verweis auf Anlagen.